Droomwoning op maat
Droomwoning op maat

Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

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Artikel 1 – Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kostenvoranschläge von Droomwoning op Maat B.V. (im Folgenden: Droomwoning op Maat) und alle Verträge, die Droomwoning op Maat mit einem Käufer abschließt, und bilden ein untrennbares Ganzes mit diesen Angeboten. Unter Käufer ist jede natürliche oder juristische Person zu verstehen, die einen Kostenvoranschlag von Droomwoning op Maat erhält und/oder einen Vertrag mit Droomwoning op Maat abschließt, und zwar im weitesten Sinne des Wortes und in jeglicher Form.

2. Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können weitere Bedingungen gelten, wenn diese ausdrücklich schriftlich im Vertrag vereinbart wurden. Bei Abweichungen zwischen den zusätzlichen Bedingungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen der zusätzlichen Bedingungen Vorrang gegenüber diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

3. Sobald diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Kostenvoranschlag und/oder einen Vertrag gelten, gelten sie auch für alle neuen oder sich daraus ergebenden Kostenvoranschläge und/oder Verträge zwischen den Parteien, ohne dass es einer weiteren Anwendbarkeitserklärung bedarf, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, für nichtig oder anderweitig für unanwendbar erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft und die Parteien werden die nichtige, für nichtig oder für unanwendbar erklärte Bestimmung durch eine Ersatzbestimmung ersetzen, wobei der Zweck und der Sinn der nichtigen, für nichtig erklärten oder nunmehr unanwendbaren Bestimmung(en) weitestgehend berücksichtigt werden.

5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden auch zugunsten von Dritten, die von Droomwoning op Maat beauftragt wurden, festgelegt. Diese können sich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen.

6. Vom Käufer verwendete allgemeine (Einkaufs-)Bedingungen werden ausdrücklich abgelehnt.

7. Für den Fall, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag einander widersprechende Bedingungen enthalten, gelten die im Vertrag enthaltenen Bedingungen.

8. Droomwoning op Maat behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und/oder zu ergänzen.

9. Droomwoning op Maat ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung eines mit dem Käufer abgeschlossenen Vertrags zu beauftragen. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch in diesem Fall.

10. Droomwoning op Maat ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen von ihm benannten Dritten zu übertragen. Der Käufer erteilt nun die entsprechende Erlaubnis für zukünftige Fälle.

11. Jegliche Kommunikation zwischen Droomwoning op Maat und dem Käufer kann auf elektronischem Wege erfolgen, sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder der Vertrag und/oder das Gesetz nichts anderes vorsehen. Die von Droomwoning op Maat gespeicherte Kopie der betreffenden Kommunikation dient als Nachweis dafür, vorbehaltlich des Gegenbeweises durch den Käufer.

12. Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet „Chalet“ ein Wohnmobil, ein mobiles Chalet, einen mobilen Bungalow, ein Gartenhäuschen und/oder maßgefertigtes Zubehör.

Artikel 2 – Kostenvoranschlag und Vertrag

1. Alle Kostenvoranschläge und Angebote von Droomwoning op Maat sind unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit und basieren auf den Angaben, die vom Käufer oder in seinem Namen im Rahmen der Anfrage gemacht werden. Kostenvoranschläge und Angebote sind vierzehn Tage lang gültig, es sei denn, im Kostenvoranschlag ist ein anderer Zeitraum angegeben, danach verfallen sie und können nicht mehr in Anspruch genommen werden.

2. Droomwoning op Maat kann nicht für seinen Kostenvoranschlag oder sein Angebot haftbar gemacht werden, wenn der Käufer auf der Grundlage von Angemessenheit und Fairness und allgemein anerkannten Auffassungen hätte erkennen müssen, dass der Kostenvoranschlag oder das Angebot oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder einen Druckfehler enthält.

3. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung des angebotenen Chalets. Die Beschreibung ist hinreichend detailliert, um dem Käufer eine angemessene Beurteilung des Angebots zu ermöglichen. Die von Droomwoning op Maat verwendeten Bilder spiegeln das angebotene Chalet bestmöglich und wahrheitsgetreu wider, wobei geringfügige Abweichungen in Farbe und Abmessungen möglich sind. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer im Angebot sind für Droomwoning op Maat nicht bindend.

4. Wird das Angebot oder der Kostenvoranschlag vom Käufer angenommen, kommt ein Vertrag zwischen den Parteien erst dann zustande, wenn der von Droomwoning op Maat zu erstellende Vertrag für das Chalet sowohl vom Käufer als auch von Droomwoning op Maat unterzeichnet worden ist. Wenn die Parteien dies nicht tun, der Käufer aber damit einverstanden ist, dass Droomwoning op Maat mit der Ausführung des Auftrags beginnt, gilt der Inhalt des Kostenvoranschlags/Angebots als zwischen den Parteien vereinbart.

5. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten, die sich aus einem Vertrag ergeben, ohne vorherige Zustimmung von Droomwoning op Maat auf Dritte zu übertragen.

6. Änderungen des Vertrags müssen immer schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden, bevor sie in Kraft treten. Alle zusätzlichen Kosten, die mit einer Änderung verbunden sind, werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

7. Droomwoning op Maat behält sich das Recht vor, Aufträge und/oder Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Artikel 3 – Lieferzeit und -datum

1. Der Transport des Chalets wird von einem Dritten durchgeführt, unabhängig von Droomwoning op Maat. Der Käufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Droomwoning op Maat für die rechtzeitige Lieferung des Chalets an den gewählten Ort von diesem Dritten abhängig ist.

2. Droomwoning op Maat wird sich nach Kräften bemühen, das vereinbarte Lieferdatum und die vereinbarte Lieferzeit mit dem Dritten zu koordinieren, kann jedoch keine Garantien in Bezug auf Verspätungen, unvorhergesehene Umstände oder andere Ereignisse geben, die den Transport beeinträchtigen könnten. Droomwoning op Maat haftet nicht für Verspätungen, Schäden oder andere Probleme, die während des Transports auftreten können, unabhängig davon, ob diese durch Dritte, äußere Umstände oder andere Faktoren verursacht wurden.

3. Der von Droomwoning op Maat angegebene Liefertermin ist nur eine ungefähre Angabe und kann niemals als verbindliche Frist angesehen werden.

4. Droomwoning op Maat wird trotz der Abhängigkeit von dem Dritten für den Transport alle Anstrengungen unternehmen, um eine reibungslose Lieferung zu ermöglichen und eventuelle Streitigkeiten mit dem Dritten so angemessen wie möglich zu lösen.

5. Eine Überschreitung des Liefertermins, aus welchem Grund auch immer, gibt dem Käufer niemals das Recht auf Entschädigung, Beendigung oder Nichterfüllung des Vertrags oder Aussetzung jeglicher Verpflichtung, die ihm eventuell aus dem Vertrag oder einem weiteren Vertrag im Zusammenhang mit diesem Vertrag erwächst, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Droomwoning op Maat vor. Droomwoning op Maat kann nicht für Fehler von Dritten verantwortlich gemacht werden, unabhängig davon, ob diese von Droomwoning op Maat beauftragt wurden oder nicht.

6. Eine vereinbarte Lieferzeit und ein vereinbartes Lieferdatum treten erst in Kraft, wenn Droomwoning op Maat über alle erforderlichen Informationen verfügt und die Zahlung, wenn und soweit diese mit der Bestellung vorgenommen werden muss, erfolgt ist, die geforderte Sicherheit erbracht oder der geforderte Vorschuss geleistet wurde.

7. Sollte sich während der Ausführung des Vertrags herausstellen, dass er für seine ordnungsgemäße Ausführung geändert oder ergänzt werden muss, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache ändern. Wenn die Art, der Umfang oder der Inhalt des Vertrags, sei es auf Wunsch oder auf Anweisung des Käufers, geändert wird und der Vertrag somit in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht geändert wird, kann dies Konsequenzen für das ursprünglich Vereinbarte haben. Infolgedessen kann der ursprünglich vereinbarte Betrag erhöht oder verringert werden. Droomwoning op Maat wird Ihnen, wann immer möglich, im Voraus ein Preisangebot unterbreiten. Die ursprünglich angegebene Ausführungsfrist kann durch einen Nachtrag zum Vertrag geändert werden. Der Käufer akzeptiert die Möglichkeit, den Vertrag zu ändern, einschließlich Änderungen des Preises und der Ausführungsfrist.

8. Im Falle einer Änderung des Vertrags, einschließlich eines Zusatzes, ist Droomwoning op Maat berechtigt, diesen erst dann umzusetzen, wenn der Bevollmächtigte von Droomwoning op Maat seine Zustimmung erteilt hat und der Käufer dem für die Umsetzung angegebenen Preis und den sonstigen Bedingungen, einschließlich des Zeitpunkts ihrer Umsetzung, die zu gegebener Zeit zu bestimmen sind, zugestimmt hat. Die Nichtausführung oder nicht sofortige Ausführung des geänderten Vertrags stellt ebenfalls keinen Vertragsbruch seitens Droomwoning op Maat dar und ist kein Grund für den Käufer, den Vertrag zu kündigen.

9. Droomwoning op Maat kann, ohne dass dies zu einer Nichterfüllung seiner Verpflichtungen führt, einen Antrag auf Änderung des Vertrags ablehnen, wenn dies Folgen in Bezug auf Qualität und/oder Quantität haben könnte, zum Beispiel für das zu liefernde Chalet.

Artikel 4 – Transport, Lieferung, Aufstellung und Installation

1. Der Transport des Chalets ist nicht im Vertrag enthalten, es sei denn, die Parteien haben dies schriftlich vereinbart. Unter Transport ist der Transport des Chalets über öffentliche Straßen zum Lieferort an der im Vertrag angegebenen Lieferadresse zu verstehen.

2. Wenn der Transport im Vertrag enthalten ist, das Chalet aber an eine andere Adresse als die im Vertrag angegebene Lieferadresse geliefert werden muss, können zusätzliche Kosten anfallen.

3. Die Aufstellung des Chalets durch Droomwoning op Maat ist nicht im Vertrag enthalten, es sei denn, die Parteien haben dies im Voraus schriftlich vereinbart. Unter Aufstellung ist das Aufstellen des Chalets an dem tatsächlichen Standort des Chalets zu verstehen.

4. Die Lieferung des Chalets erfolgt an dem tatsächlichen Standort des Chalets.

5. Die Installation des Chalets ist nicht im Vertrag enthalten, es sei denn, die Parteien haben dies im Voraus schriftlich vereinbart. Unter Installation ist der Anschluss des Chalets an alle Einrichtungen zu verstehen, sodass das Chalet betriebsbereit ist.

6. Der Käufer muss stets dafür sorgen, dass der Standort rechtzeitig und vollständig vorbereitet ist. Die Kosten hierfür gehen zulasten des Käufers. Für den Fall, dass die Aufstellung des Chalets vereinbart wurde, muss der Käufer auch dafür sorgen, dass der Standort zum vereinbarten Zeitpunkt der Aufstellung vollständig für Droomwoning op Maat zugänglich ist.

7. Wenn die Installationskosten aufgrund der Art und Weise der Installation des Chalets oder aufgrund fehlender oder falscher Vorbereitung erheblich höher sind als üblich, können zusätzliche Kosten berechnet werden.

8. Wenn Droomwoning op Maat nur den Transport des Chalets übernimmt, gehen die Rechnung und das Risiko des Chalets zum Zeitpunkt der Lieferung des Chalets über. Wenn das Chalet nach der Lieferung ebenfalls von Droomwoning op Maat installiert wird, gehen die Kosten und Risiken des Chalets zum Zeitpunkt der Installation des Chalets auf den Käufer über, selbst dann, wenn sich Droomwoning op Maat auch um die Installation des Chalets kümmert. Wenn das Chalet aufgrund von Umständen, die Droomwoning op Maat nicht zuzuschreiben sind, an einem anderen Tag als dem Tag der Lieferung aufgestellt wird, gehen Rechnung und Risiko bei der Lieferung auf den Käufer über.

9. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Käufer verpflichtet, das Chalet sofort nach Fertigstellung in Empfang zu nehmen, unabhängig vom vereinbarten Liefertermin. Eine Verschiebung der Lieferung auf Wunsch des Käufers kann nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Droomwoning op Maat erfolgen. Sämtliche Kosten und Verluste für Droomwoning op Maat, die sich aus einer solchen Verschiebung ergeben, gehen vollständig zulasten des Käufers. Der von Droomwoning op Maat vorzulegende Kostenvoranschlag ist für den Käufer verbindlich.

10. Wenn der Käufer Droomwoning op Maat keine Gelegenheit gibt, das Chalet zu liefern, gilt die Lieferung als in dem Moment erfolgt, in dem Droomwoning op Maat den Käufer benachrichtigt hat, dass das Chalet zur Lieferung bereit ist. Von diesem Moment an geht das Chalet auf Rechnung und Risiko des Käufers.

11. Der Käufer muss rechtzeitig und auf eigene Kosten dafür sorgen, dass er über die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse für die Lieferung, Aufstellung und Installation verfügt. Droomwoning op Maat ist nicht verantwortlich für Auflagen von Behörden, Versorgungsunternehmen oder Dritten, wie z. B. Campingplatzbesitzern, die dem Chalet durch die Aufstellung und Installation auferlegt werden.

Artikel 5 – Eigentumsvorbehalt, Erbbaurecht, Zurückbehaltungsrecht

1. Das Eigentum an einem Chalet und/oder einer anderen Immobilie geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Käufer alle seine Verpflichtungen gegenüber Droomwoning op Maat erfüllt hat, die sich aus einem von Droomwoning op Maat mit dem Käufer geschlossenen Vertrag ergeben. Auch wenn das Eigentum an einem Chalet und/oder einer anderen Immobilie noch nicht auf den Käufer übergegangen ist, verbleiben die Rechnung und das Risiko ab dem Zeitpunkt der Lieferung beim Käufer. Neben anderen Verpflichtungen ist der Käufer verpflichtet, die notwendigen Kosten für die Instandhaltung zu tragen.

2. Der Käufer ist verpflichtet, das Chalet und/oder das andere Objekt ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf eigene Kosten gegen das Risiko von Feuer, Diebstahl und anderen Schäden zu versichern, und zwar so, dass die entsprechende Versicherungspolice eine Klausel enthält, wonach die Versicherung auch Angelegenheiten Dritter abdeckt. Es ist dem Käufer ausdrücklich nicht gestattet, Ansprüche gegen seinen Versicherer aus den in der vorstehenden Bestimmung genannten Versicherungspolicen, soweit sie sich auf ein Chalet und/oder andere Objekte beziehen, an Dritte oder als Sicherheit im weitesten Sinne des Wortes zu gewähren.

3. Der Käufer darf das Chalet und/oder das andere Objekt, solange Droomwoning op Maat das Eigentum daran behält, nicht übertragen, mit Rechten belasten, (unter-)vermieten oder anderweitig einem Dritten zur Nutzung überlassen und er darf das Chalet und/oder das andere Objekt auch nicht transportieren oder verlegen.

4. Wenn ein Chalet von Droomwoning op Maat geliefert wurde, obwohl der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt wurde, behält sich Droomwoning op Maat neben dem Eigentum das Recht vor, die Aushändigung des Schlüssels für das Chalet auszusetzen, bis der Käufer alle seine Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag erfüllt hat. In diesem Fall gehen die Rechnung und das Risiko des Chalets zum Zeitpunkt der Lieferung des Chalets über, wobei die Bestimmungen in Artikel 4.6 und 4.7 dieser Bedingungen berücksichtigt werden.

5. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Droomwoning op Maat nicht nachkommt oder wenn Droomwoning op Maat begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, dass er seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist Droomwoning op Maat berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren wieder in Besitz zu nehmen. Nach der Wiederinbesitznahme wird dem Käufer der Marktwert gutgeschrieben, maximal jedoch der ursprüngliche Kaufpreis, abzüglich der Kosten, die Droomwoning op Maat für die Wiederinbesitznahme entstanden sind.

6. Solange das Chalet unter den Eigentumsvorbehalt von Droomwoning op Maat fällt, darf es nicht aufgestellt und betriebsbereit gemacht werden, und es ist verboten, das Chalet dauerhaft mit einer Immobilie zu verbinden, einschließlich des Bodens darunter.

7. Wenn der Käufer Eigentümer des Grundstücks ist, auf dem das Chalet aufgestellt wird, muss er auf erstes Anfordern bei der Begründung von Baurechten für Droomwoning op Maat mitwirken.

Artikel 6 – Preise, Rechnungsstellung und Zahlung

1. Die in den Kostenvoranschlägen und Verträgen angegebenen Preise basieren immer auf den Preisen, Kosten und Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Unterbreitung des Kostenvoranschlags oder des Abschlusses des Vertrags galten. Droomwoning op Maat behält sich das Recht vor, Änderungen an Komponenten des Gesamtpreises, die zu einer Erhöhung des Gesamtpreises führen, an den Käufer weiterzugeben.

2. Die von Droomwoning op Maat in seinen Angeboten und Verträgen genannten Preise sind stets in Euro angegeben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, und enthalten niemals die Umsatzsteuer (MwSt.) und andere gleichwertige Abgaben.

3. Die Zahlungsfrist für Rechnungen beträgt 14 Tage, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

4. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Rechnungsstellung wie folgt: a. 10 % sofort nach Abschluss des Vertrags. b. 40 % zum Zeitpunkt des Fertigungsbeginns des Chalets (mindestens 3 und höchstens 6 Wochen vor der Lieferung) c. 40 % vor Lieferung und Kauf des fertiggestellten Chalets. Die tatsächliche Lieferung erfolgt erst dann, wenn dieser Betrag dem Konto von Droomwoning op Maat gutgeschrieben wurde und dies ersichtlich ist oder von der Bank von Droomwoning op Maat bestätigt wurde. d. 10 % nach dem Kauf/der Lieferung des fertiggestellten Chalets (nicht später als 14 Tage nach der Lieferung).

5. Droomwoning op Maat hat jederzeit das Recht, vom Käufer nach eigenem Ermessen eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen. Der Käufer muss dem auf erstes Anfordern nachkommen. Sollte der Käufer dem nicht nachkommen, behält sich Droomwoning op Maat das Recht vor, die Ausführung aller mit dem Käufer geschlossenen Verträge auszusetzen.

6. Der Käufer ist ausdrücklich nicht berechtigt, ausstehende Rechnungen mit etwaigen Forderungen gegen Droomwoning op Maat zu verrechnen.

7. Wenn der Käufer nicht innerhalb der in 7.3 genannten Frist oder einer zwischen den Parteien abweichend davon vereinbarten Frist bezahlt hat, ist der Käufer bei Ablauf dieser Frist sofort von Rechts wegen in Verzug. Der Käufer schuldet die gesetzlich festgelegten Zinsen. Handelt es sich bei dem Käufer um eine natürliche Person, entsprechen die Zinsen dem zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden gesetzlich festgelegten Zinssatz für Verbrauchergeschäfte. In allen anderen Fällen schuldet der Käufer die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden gesetzlich festgelegten Zinsen für Handelsgeschäfte. Die Zinsen auf den geschuldeten Betrag werden ab dem Zeitpunkt, an dem der Käufer in Verzug ist, bis zum Zeitpunkt der Zahlung des gesamten geschuldeten Betrags berechnet.

8. Alle anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gehen zulasten des Käufers, auch soweit diese Kosten über das hinausgehen, was auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen über Gerichtskosten geschuldet wäre. Die außergerichtlichen Kosten werden auf mindestens 15 % des einzufordernden Betrags festgesetzt, mit einem Mindestbetrag von 40 € für Verbraucher (nach Mahnung) und 125 € für Nicht-Verbraucher.

Artikel 7 – Kündigung, Auflösung und Aussetzung des Vertrags

1. Auf Wunsch des Käufers kann der Vertrag innerhalb von drei (3) Tagen nach Vertragsabschluss ganz oder teilweise kostenlos gekündigt werden, jedoch nur, wenn Droomwoning op Maat der Kündigung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Bei einer Stornierung der Bestellung bis zu acht (8) Wochen vor dem Liefertermin schuldet der Käufer Droomwoning op Maat eine Gebühr in Höhe von 25 % des in der Bestellbestätigung angegebenen Gesamtbetrags einschließlich MwSt., unbeschadet des Rechts von Droomwoning op Maat auf eine Entschädigung für den gesamten Schaden, der ihm durch die Stornierung entsteht. Wenn die oben genannte (Schadens-)Entschädigung nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung darüber gezahlt wird, erlischt das Kündigungsrecht und der Vertrag bleibt bestehen.

3. Wenn der Käufer eine Verpflichtung, die sich für ihn aus einem mit Droomwoning op Maat geschlossenen Vertrags ergibt, zu dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt oder wenn Droomwoning op Maat Grund zu der Annahme hat, dass der Käufer eine Verpflichtung, die sich für ihn aus einem zwischen ihm und dem Käufer geschlossenen Vertrag ergibt, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, gilt der Käufer ohne weitere Inverzugsetzung von Rechts wegen als in Verzug und Droomwoning op Maat ist berechtigt, ohne gerichtliche Intervention die Ausführung eines mit dem Käufer geschlossenen Vertrags aufzuschieben, den Vertrag ganz oder teilweise auszusetzen oder den bzw. die Verträge ganz oder teilweise durch eine entsprechende Erklärung aufzulösen, ohne dass Droomwoning op Maat zu Schadenersatz verpflichtet ist, und zwar unbeschadet der weiteren Rechte, die Droomwoning op Maat zustehen, sowie des Rechts auf vollständigen Schadenersatz.

4. Im Falle eines nicht zurechenbaren Mangels ist Droomwoning op Maat berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen, ohne dass der Käufer dadurch ein Recht auf Auflösung, Entschädigung oder ein anderes Recht erhält.

5. Wenn der nicht zurechenbare Mangel als dauerhaft anzusehen ist, kann Droomwoning op Maat den Vertrag ganz oder teilweise durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Käufer auflösen, ohne dass der Käufer Anspruch auf Schadenersatz gegenüber Droomwoning op Maat hat.

Artikel 8 – Garantie

1. Droomwoning op Maat gewährt dem Käufer eine Standardgarantie von fünf (5) Jahren auf die Baukonstruktion und die Stabilität des Chalets, das fabrikneu geliefert wird, mit Ausnahme der Ausstattung im Inneren des Chalets. Für diese Ausstattung gilt die Herstellergarantie der jeweiligen Lieferanten der Ausstattung. Für Chalets, die nicht fabrikneu sind, wird keine Garantie übernommen, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.

2. Die Garantie erlischt, wenn: • der Mangel nicht innerhalb von 10 Tagen nach seiner Feststellung durch den Käufer oder innerhalb von 10 Tagen, nachdem der Käufer von dem Mangel Kenntnis erlangt hat, Droomwoning op Maat schriftlich gemeldet wird; • der Mangel auf Vorsatz oder Verschulden des Käufers zurückzuführen zu sein scheint; • der Mangel die Folge mangelnder Instandhaltung, falscher Instandhaltung oder unsachgemäßer Nutzung des Chalets ist oder wenn der Käufer das Chalet selbst repariert und/oder verändert hat oder es von Dritten hat reparieren und/oder verändern lassen; • jemand anderes als Droomwoning op Maat Reparaturen oder andere Arbeiten an dem Chalet durchgeführt hat, unabhängig davon, ob der Mangel durch diese Reparaturen oder Arbeiten verursacht wurde; • das Chalet anormalen Bedingungen ausgesetzt oder vom Käufer anderweitig nachlässig behandelt oder entgegen den Anweisungen von Droomwoning op Maat behandelt wurde; • die von oder im Namen von Droomwoning op Maat, einem der Lieferanten von Droomwoning op Maat und/oder vom Hersteller veröffentlichten Sicherheitsvorschriften, Bedienungshinweise, Anweisungen, Verarbeitungshinweise, Installationsanweisungen oder sonstigen Anweisungen nicht beachtet wurden; • normale Abnutzung vorhanden ist; • solange der Käufer gegenüber Droomwoning op Maat in Verzug ist, oder wenn der Käufer zum Zeitpunkt des Auftretens und/oder der Meldung des Mangels eine Verpflichtung, die er gegenüber Droomwoning op Maat hat, nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt hat.

3. Eine Garantiezeit von zwei (2) Jahren gilt für: • Außen- und Innenanstrich, deckend; • wasserdichte Fassaden und/oder Außenwände; • Fugen und Kacheln; • keramische Sanitärgegenstände; • Wasserhähne; • elektronische Installation.

4. Die Garantie wird nur dem Käufer gewährt und gilt nicht für spätere Abtretungsempfänger. 5. Wenn sich herausstellt, dass der Käufer zu Unrecht einen Anspruch aus der Garantie geltend gemacht hat, gehen alle Untersuchungs- und Zusatzkosten zu seinen Lasten.

Artikel 9 – Mängel

1. Der Käufer ist verpflichtet, das Chalet sofort nach der Lieferung und dann nach der Installation auf Schäden und jegliche Abweichung vom Vertrag zu überprüfen. Eventuelle Mängel, die zum jeweiligen Zeitpunkt festgestellt werden, müssen sofort dem Mitarbeiter von Droomwoning op Maat vor Ort gemeldet werden. Wenn kein Mitarbeiter von Droomwoning op Maat vor Ort ist, muss der Käufer die Mängel innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung schriftlich an Droomwoning op Maat melden.

2. Sollten sich nach dem Aufstellen und der Inbetriebnahme des Chalets Mängel zeigen, die nicht früher festgestellt werden konnten, müssen diese Mängel Droomwoning op Maat innerhalb von 10 Tagen nach der Feststellung oder innerhalb von 10 Tagen, nachdem der Käufer von den Mängeln Kenntnis erlangt hat, schriftlich mitgeteilt werden.

3. Reklamationen in Bezug auf von Droomwoning op Maat durchgeführte Reparaturen oder andere von Droomwoning op Maat gelieferte Waren oder Dienstleistungen müssen Droomwoning op Maat ebenfalls innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung des Mangels schriftlich mitgeteilt werden.

4. Wenn der Käufer den Mangel nicht rechtzeitig meldet, erlöschen alle Ansprüche und Rechte des Käufers gegenüber Droomwoning op Maat, die gelieferten Waren gelten als vom Käufer unwiderruflich und bedingungslos akzeptiert und alle Rechte, die der Käufer gegenüber Droomwoning op Maat geltend machen kann, erlöschen.

5. Festgestellte Mängel geben dem Käufer nicht das Recht, eine Verpflichtung gegenüber Droomwoning op Maat auszusetzen oder den Vertrag in irgendeiner Weise zu kündigen.

Artikel 10 – Haftung

1. Droomwoning op Maat haftet nicht für Schäden, die dem Käufer direkt oder indirekt entstehen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Droomwoning op Maat vor. Droomwoning op Maat haftet auch nicht für Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung der gelieferten Waren oder durch eine Verwendung zu einem anderen Zweck als dem, für den sie nach objektiven Maßstäben geeignet sind, entstehen. Droomwoning op Maat haftet ferner unter keinen Umständen für Schäden aufgrund von Verspätungen, für Schäden aufgrund der Überschreitung von Lieferfristen infolge veränderter Umstände oder für Schäden, die sich aus einer unzureichenden Mitwirkung, unzureichenden Information oder unzureichenden Materialien seitens des Käufers ergeben. Droomwoning op Maat übernimmt keine Haftung für Materialien, die von seinem Lieferanten stammen.

2. Bei einer Haftung von Droomwoning op Maat für Schäden seitens des Käufers haftet Droomwoning op Maat nur für direkte Schäden und nicht für andere Schäden, wie z. B. indirekte Schäden oder Folgeschäden.

3. Hinsichtlich der Entschädigung, die Droomwoning op Maat aufgrund eines zurechenbaren Mangels bei der Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Käufer und Droomwoning op Maat zu leisten hat, auf dessen Grundlage Droomwoning op Maat ein oder mehrere Chalets an den Käufer verkauft, gilt: Wenn der Käufer nachweist, dass er aufgrund eines Fehlers von Droomwoning op Maat einen Schaden erlitten hat, der bei sorgfältigem Handeln vermieden worden wäre, ist die Haftung von Droomwoning op Maat für den jeweiligen Schaden stets auf den Betrag begrenzt, der in dem betreffenden Fall auf der Grundlage der Haftpflichtversicherung von Droomwoning op Maat ausgezahlt wird, zuzüglich des Betrags des Selbstbehalts, der gemäß den Versicherungsbedingungen nicht von dem bzw. den Versicherern getragen wird.

4. Wenn, aus welchem Grund auch immer, keine Zahlung durch den bzw. die Versicherer erfolgt, beschränkt sich die Haftung von Droomwoning op Maat auf 50 % der Beträge, die Droomwoning op Maat dem Käufer auf der Grundlage des Vertrags in Rechnung stellt (ohne Umsatzsteuer), höchstens jedoch auf € 5.000. Die vom Käufer festgelegten und von Droomwoning op Maat gewährten Gutschriften werden von den in diesem Absatz genannten Beträgen und Preisen abgezogen.

5. Die Haftung von Droomwoning op Maat aufgrund eines zurechenbaren Mangels bei der Erfüllung eines Vertrags tritt in jedem Fall nur dann ein, wenn der Käufer Droomwoning op Maat unverzüglich und ordnungsgemäß in Verzug setzt, wobei eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels gesetzt wird, und wenn Droomwoning op Maat auch nach Ablauf dieser Frist seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit Droomwoning op Maat angemessen reagieren kann.

6. Voraussetzung für das Bestehen eines Anspruchs auf Schadenersatz ist, dass der Käufer den Schaden so bald wie möglich nach seinem Auftreten an Droomwoning op Maat schriftlich meldet. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen Droomwoning op Maat verfallen nach Ablauf von 24 (vierundzwanzig) Monaten nach Entstehen des Anspruchs.

7. Für den Fall, dass Droomwoning op Maat von Dritten in Bezug auf den Kostenvoranschlag von Droomwoning op Maat an den Käufer und/oder in Bezug auf einen mit dem Käufer geschlossenen Kaufvertrag aus welchem Grund auch immer haftbar gemacht wird, stellt der Käufer Droomwoning op Maat hiermit von diesen Ansprüchen frei.

8. Droomwoning op Maat trägt keine Verantwortung für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen für den Standort, an dem das Chalet aufgestellt werden soll. Der Käufer erkennt an und akzeptiert, dass es in seiner eigenen Verantwortung liegt, alle erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse von den zuständigen Behörden für die Aufstellung und den Bau des Chalets einzuholen.

9. Droomwoning op Maat haftet weder für die Entscheidung des Käufers, das Chalet an einem bestimmten Standort aufzustellen, noch für die Eignung des jeweiligen Standorts für das Chalet. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass es in seiner eigenen Verantwortung liegt, die Eignung des gewählten Standorts zu beurteilen, unter anderem in Bezug auf Bodenbeschaffenheit, Infrastruktur, lokale Vorschriften und Umweltaspekte.

10. Droomwoning op Maat kann unter keinen Umständen für Schäden, Verluste, Kosten oder Verbindlichkeiten haftbar gemacht werden, die sich aus dem Fehlen der erforderlichen Genehmigungen, der unangemessenen Wahl des Standorts, Aufstellungsproblemen oder anderen damit verbundenen Problemen ergeben. Der Käufer verpflichtet sich, Droomwoning op Maat, seine Mitarbeiter, Vertreter und Partner von allen Ansprüchen, Klagen, Verlusten, Kosten oder Verbindlichkeiten, die sich aus solchen Situationen ergeben, freizustellen und ihnen Schadenersatz zu leisten.

11. Mit der Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennt der Käufer an, dass er sich seiner Verantwortung in Bezug auf die Genehmigungen und die Aufstellung des Chalets voll bewusst ist, und erklärt sich damit einverstanden, Droomwoning op Maat nicht für daraus resultierende Schäden haftbar zu machen.

Artikel 11 – Höhere Gewalt

1. Im Falle höherer Gewalt hat Droomwoning op Maat das Recht, die Ausführung des Vertrags ohne gerichtliche Intervention auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass Droomwoning op Maat zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet ist.

2. Höhere Gewalt ist in diesem Zusammenhang definiert als: jeder Umstand, aufgrund dessen die Erfüllung des Vertrags durch Droomwoning op Maat vom Käufer vernünftigerweise nicht mehr verlangt werden kann. Als höhere Gewalt gelten zumindest: Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Unruhen, Überschwemmungen, Wasserschäden, Gewaltakte, Brand, Betriebsbesetzung, Streik, Aussperrung, Transportschwierigkeiten, unvorhergesehene technische Komplikationen, Betriebsstörungen bei Droomwoning op Maat oder bei seinen Lieferanten, Nichterfüllung durch seine Lieferanten sowie staatliche Maßnahmen, darunter mindestens Einfuhr- und Ausfuhrverbote und Quoten.

3. Wenn sich die Lieferung aufgrund höherer Gewalt um mehr als sechs (6) Monate verzögert, können beide Parteien den Vertrag kündigen, ohne der anderen Partei Schadenersatz leisten zu müssen, sofern die Situation höherer Gewalt dies rechtfertigt.

4. Wenn Droomwoning op Maat seine Verpflichtungen aus einem Vertrag zum Zeitpunkt des Eintretens einer Situation höherer Gewalt bereits teilweise erfüllt hat, ist Droomwoning op Maat berechtigt, die bereits erbrachten Leistungen gesondert in Rechnung zu stellen, und der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um ein gesondertes Geschäft.

Artikel 12 – Geistige Eigentumsrechte

1. Alle Rechte an Erfindungen, Gedanken, Ideen, Verfahren, Techniken, Dokumenten, Dateien, Berichten, Ratschlägen und anderen Produkten geistiger Natur, die Droomwoning op Maat nutzt und die dem Käufer im Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestellt wurden, sind Eigentum von Droomwoning op Maat. Dem Käufer ist es untersagt, solche Produkte geistiger Natur ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Droomwoning op Maat weiterzugeben, zu verbreiten oder Dritten zugänglich zu machen. Droomwoning op Maat kann solche Genehmigungen an Bedingungen knüpfen und Droomwoning op Maat kann solche Genehmigungen auch ohne Angabe von Gründen verweigern. A

Artikel 13 – Bauverordnung nicht anwendbar

1. Droomwoning op Maat weist darauf hin, dass das Chalet die Anforderungen der Bauverordnung von 2012 nicht erfüllt.

2. Wenn der Käufer möchte, dass das Chalet der Bauverordnung von 2012 entspricht, werden dafür zusätzliche Kosten berechnet.

Artikel 14 – Rechtsstreitigkeiten und anwendbares Recht

1. Für alle Kostenvoranschläge, Angebote und Verträge, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, gilt ausschließlich niederländisches Recht.

2. Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit den von Droomwoning op Maat abgegebenen Preisangeboten, den unterbreiteten Angeboten und/oder den mit Droomwoning op Maat abgeschlossenen Verträgen stehen oder sich daraus ergeben, werden ausschließlich vor das zuständige niederländische Gericht gebracht, in dessen Bezirk Droomwoning op Maat seinen Geschäftssitz hat.